Herzlich willkommen in unserem Steuerbüro.

Wir freuen uns sehr, Sie auf unserer Homepage begrüßen zu können.

Diese Internetseite soll Sie über uns und unsere Leistungen in kurzer Form informieren. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Steuerberatung. Lassen Sie sich durch ein persönliches Gespräch von unserer Leistungsfähigkeit überzeugen. Besuchen Sie die Seite „Aktuelles“ und lesen Sie die neuesten Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht, die wir regelmäßig für Sie aufbereiten.

 

Es ist uns eine Herzensangelegenheit, Sie bestens zu beraten!
Wenden Sie sich mit Ihren steuerlichen Angelegenheiten vertrauensvoll an uns.

Leistungen

Für Privatpersonen
  • Erstellung von Steuererklärungen
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Beratung zu allen steuerlichen Angelegenheiten
  • Vermietung und Verpachtung
  • Photovoltaikanlagen
Für Unternehmen
  • Lohn- und Finanzbuchhaltung
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Erstellung von Jahresabschlüssen für alle Rechtsformen nach Steuerrecht und Handelsrecht
  • Beratung zur Unternehmensgründung
  • Beratung zur Unternehmensnachfolge
  • Finanzierungsberatung und Vorbereitung von Bankgesprächen
  • Vertretung bei Außenprüfungen des Finanzamtes und der Deutschen Rentenversicherung
Zusätzliche Leistungen
  • Beratung zum Vermögensaufbau
  • Beratung zur Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Beratung zur Generationennachfolge

Aktuelles

 
Neueste Schlagzeilen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht:
Entwurf zum Wachstums-Chancengesetz

Am 17.7.2023 wurde der Referentenentwurf für das Wachstumschancengesetz veröffentlicht. Es soll die allgemeine wirtschaftliche Situation für deutsche Unternehmen verbessern, zu ...

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Inflationsprämie für Arbeitnehmer mit mehreren Dienstleistungs­verhältnissen

Die im Oktober 2022 eingeführte Inflationsausgleichsprämie ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers und kann in einer Höhe von bis zu 3.000 &...

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1-%-Regelung bei Handwerkerfahrzeug

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 31.5.2023 entschieden, dass die 1-%-Regelung auch auf ein als LKW eingestuftes, zweisitziges „Handwerkerfahrzeug“ anzuwenden ist, wenn ...

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